Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MULTIOSS GmbH
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die MULTIOSS GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der MULTIOSS GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die MULTIOSS GmbH bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der MULTIOSS GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im MULTIOSS GmbHvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die MULTIOSS GmbH sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder Briefingprotokoll ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich durch Unterschrift oder E-Mail freizugeben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die MULTIOSS GmbH. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Die MULTIOSS GmbH legt für die gewünschten Änderungen ein Zusatzangebot gegebenenfalls mit einer Änderung des Projektzeitplans. Dieses Angebot muss vom Kunden schriftlich (per Post, E-Mail oder via Odoo) bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Eine Zusatzleistung kann auch konkludent beauftragt werden, wenn diese auf Kundenwunsch erfolgt, Die MULTIOSS GmbH mit der Ausführung beginnt und der Kunde dieser nicht schriftlich widerspricht. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der MULTIOSS GmbH.
2.2 Alle Leistungen der MULTIOSS GmbH(insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der MULTIOSS GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der MULTIOSS GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die MULTIOSS GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die MULTIOSS GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die MULTIOSS GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die MULTIOSS GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die MULTIOSS GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die MULTIOSS GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der MULTIOSS GmbH.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der MULTIOSS GmbH schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der MULTIOSS GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die MULTIOSS GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die MULTIOSS GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der MULTIOSS GmbH schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die MULTIOSS GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der MULTIOSS GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der MULTIOSS GmbH eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die MULTIOSS GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der MULTIOSS GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die MULTIOSS GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die MULTIOSS GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die MULTIOSS GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen der MULTIOSS GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der MULTIOSS GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge der MULTIOSS GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der MULTIOSS GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die MULTIOSS GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten der MULTIOSS GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der MULTIOSS GmbH das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der MULTIOSS GmbH zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der MULTIOSS GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der MULTIOSS GmbH.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der MULTIOSS GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die MULTIOSS GmbH sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die MULTIOSS GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die MULTIOSS GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der MULTIOSS GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der MULTIOSS GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der MULTIOSS GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der MULTIOSS GmbH und können von der MULTIOSS GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der MULTIOSS GmbH jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der MULTIOSS GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der MULTIOSS GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der MULTIOSS GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der MULTIOSS GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der MULTIOSS GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der MULTIOSS GmbH erforderlich. Dafür steht der MULTIOSS GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen der MULTIOSS GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die MULTIOSS GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des MULTIOSS GmbHvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der MULTIOSS GmbH notwendig.
8.5 Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der MULTIOSS GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte MULTIOSS GmbHvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine MULTIOSS GmbHvergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet der MULTIOSS GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die MULTIOSS GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt die MULTIOSS GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
9.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die MULTIOSS GmbH treten der potentielle Kunde und die MULTIOSS GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
9.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die MULTIOSS GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
9.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urherberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der MULTIOSS GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetztes nicht gestattet.
9.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden.
Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
9.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der MULTIOSS GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
9.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der MULTIOSS GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat es dies der MULTIOSS GmbH binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
9.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die MULTIOSS GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die MULTIOSS GmbH dabei verdienstlich wurde.
9.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der MULTIOSS GmbH ein.
10. Kennzeichnung
10.1 Die MULTIOSS GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die MULTIOSS GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Die MULTIOSS GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die MULTIOSS GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die MULTIOSS GmbH zu. Die MULTIOSS GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der MULTIOSS GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die MULTIOSS GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die MULTIOSS GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die MULTIOSS GmbH haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der MULTIOSS GmbH gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
12. Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der MULTIOSS GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung der MULTIOSS GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der MULTIOSS GmbH erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die MULTIOSS GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die MULTIOSS GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die MULTIOSS GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der MULTIOSS GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Social Media Kanäle
Die MULTIOSS GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen wie Facebook, Twitter und Co. – folgend kurz Anbieter genannt – es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der MULTIOSS GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die MULTIOSS GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die MULTIOSS GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die MULTIOSS GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
14. Datenschutz
MULTIOSS verarbeitete die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zu Informations- und Marketingzwecken. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Zustandekommens eines Vertrags eine Übermittlung der sie betreffenden personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister (Programmierer, WebAdministratoren, Druckereien, …) erfolgt. Die zuvor genannten Dritten werden von MULTIOSS iSd Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet.
Ihre Daten werden nur innerhalb der EU verarbeitet.
Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung bzw gesetzlicher Verpflichtungen.
Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an MULTIOSS weitergibt hat ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Im Falle einer Beschwerde können sie sich an die zuständige Behörde wenden. Zur Befriedigung ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse [email protected].
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der MULTIOSS GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der MULTIOSS GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die MULTIOSS GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der MULTIOSS GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der MULTIOSS GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die MULTIOSS GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17. Preisgültigkeit
Die gültigen Preise beziehen jeweils immer auf das Angebot von MULTIOSS. MULTIOSS behält sich das Recht vor, Preise anzupassen bzw. zu verändern. Preisänderungen von dauerhaften Verträgen sind möglich (z.B.: allgemeine Preissteigerung) und werden in der Regel rechtzeitig angekündigt.
18. Software
Der Kunde erwirbt lediglich jene Rechte an den Software-Produkten, welche in der Auftragsvereinbarung ausdrücklich angeführt sind. In Ermangelung solcher Angaben erwirbt der Auftraggebers ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken und für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen zu verwenden. Der Auftraggebers nimmt das ausschließliche Urheberrecht von MULTIOSS zur Kenntnis.
Der Auftraggeber erklärt sich mit allen für die erworbenen Softwarerechte geltenden vertraglichen Richtlinien einverstanden. Dies sind insbesondere Softwarelizenzverträge und Softwarenutzungsabkommen. Bei individuell von MULTIOSS erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei MULTIOSS, der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Aushändigung des Source-Codes.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als „Public Domain“, als „Shareware“ oder als „Beta Release“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
MULTIOSS wird beauftragte Software in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form herstellen. Im übrigen nimmt der Auftraggebers zur Kenntnis, dass es bei Software nicht möglich ist, jedwede Fehler auszuschließen bzw. eine völlig fehlerfrei arbeitende Software herzustellen. MULTIOSS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggebers getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Im Falle der unzulässigen Software-Bearbeitung durch den Auftraggebers oder durch Dritte entfällt jedwede Haftung von MULTIOSS.
Stand: 01.06.2022